Gewinnspiel

Gewinnspiel

Gewinnspiel Altstadtfest Nienburg/Weser- Teilnahmebedingungen
Hinweis:
Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von den Teilnehmern bereitgestellten Daten ist nicht Instagram, sondern die Werbegemeinschaft Nienburg e.V.
Dürerring 38 in 31582 Nienburg (im Folgenden „Betreiber“ genannt).
Teilnahmebedingungen:
Teilnehmen dürfen alle Nutzer, die das 18. Lebensjahr überschritten haben. Der Einsendeschluss für Gewinnspiele wird bei dem offiziellen Post zum Gewinnspiel bekannt gegeben. Im Anschluss werden die/der Gewinner ermittelt und auf Instagram bekannt gegeben. Die Teilnehmer sind damit einverstanden, dass sie nach Ablauf des Gewinnspiels nach Auslosung in einer Story bekannt gegeben werden. Die bereitgestellten Daten werden lediglich für die Kontaktierung des Gewinners und die Verwaltung des Gewinns verwendet. Fragen, Anregungen und Beschwerden sind daher ausschließlich an den Betreiber zu richten. Darüber hinaus darf der Betreiber den Teilnehmer per E-Mail kontaktieren. Im Fall eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen oder beim Versuch technischer Manipulation kann der Betreiber bestimmte Teilnehmer von der Aktion ausschließen. In einem solchen Fall können Gewinne auch nachträglich entzogen und zurückgefordert werden. Für die Korrektheit der angegebenen Kontaktdaten ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Im Fall einer unkorrekten Zuordnung der Sachpreise aufgrund fehlerhafter Datenangaben entfällt der Gewinnanspruch. Der Betreiber ermittelt und benachrichtigt den Gewinner nach Ende der Aktion. Der Gewinner hat den Gewinn anschließend per Nachricht zu bestätigen. Bleibt eine Bestätigung innerhalb von 48 Stunden aus, so behält sich der Betreiber vor, den Gewinn anderen Teilnehmern zu verleihen. Der Gewinn ist weder austausch- noch übertragbar. Die Barauszahlung ist ebenso ausgeschlossen wie der Rechtsweg. Die Verantwortung über eine eventuelle Versteuerung des Gewinns liegt beim Gewinner selbst. Sollte der Betreiber aus Gründen, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen, den Gewinn nicht zur Verfügung stellen können, so behält sich der Betreiber vor, einen gleichwertigen Ersatz zu liefern. Technische oder sonstige Probleme, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen, unterliegen nicht der Haftung durch den Betreiber. Durch die Teilnahme an der Aktion akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen. Der Betreiber behält sich das Recht vor, das Spiel und die Verlosung ganz oder teilweise, ohne vorherige Benachrichtigungen, zu ändern, einzustellen oder auszusetzen, falls unvorhergesehene Umstände eintreten. Zu diesen Umständen zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Auftreten eines Computervirus, eines Programmfehlers, nicht autorisiertes Eingreifen Dritter, mechanische oder technische Probleme, die außerhalb der Kontrolle und Einflussmöglichkeit des Veranstalters liegen. Die Teilnahme von Mitarbeitern ist untersagt.
Schlussbestimmungen:
Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Teilnahmebedingungen, einschließlich der Gewinnspielmechaniken stellen die abschließenden Regelungen für die Aktion dar. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.

Der Bierausdschank ist bis zu follgenden Zeiten gestattet:
Von Donnerstag auf Freitag um 00:00 Uhr
Von Freitag auf Samstag um 00:00 Uhr
von Samstag auf Sonntag um 1:00 Uhr
 
Ausnahme sind die Stände auf dem Kirchplatz.
 
Der Ausschank von alkoholischen Getränken ist im Rahmen des Altstadtfestes nur mit einer Genehmigung und Zulassung möglich.
Für eine Erteilung werden strenge Kriterien angesetzt.
 
Insbesondere auf die Richtlinien des Jugendschutzgesetzes hinsichtlich des Alkoholkonsums wird beim diesjährigen Alstadtfest ein besonderes Augenmerk
gelegt. Mit Kontrollen muss gerechnet werden.

Flohmarkt

Der privat-genutzte Flohmarkt findet am Altstadtfest Samstag statt.
Er ist seit über 50 Jahren gebühren- & standgeldfrei.
 
Jedoch gibt es auch hier einige Regeln zu beachten:
 
Der Gesamte abgesperrte Veranstaltungsbereich in der Nienburger City kann für den privaten Flohmarkt genutzt werden.
Ausgenommen sind jedoch die Bereiche: Lange Straße, Bürgermeister-Stahn-Wall und Kirchplatz.
Diese stehen den gewerblichen Händlern zur Verfügung und sind gebührenpflichtig!

Es dürfen keine Markierungen mit Klebeband vorgenommen werden. Dieser Grundsatz gilt auch für die Geschäftsleute der Innenstadt.
Vor Freitag, 22 Uhr, dürfen keine Standplätze eingerichtet werden.
Für die Bewachung der Stände hat jeder Flohmarkt-Beschicker selbst zu sorgen.
 
Wichtig: Der Zugang zu den Geschäften muss gewährleistet bleiben.
 
In der Leinstraße können vor 19 Uhr (Ende Kinder-Altstadtfest) keine Flohmarkt-Plätze reserviert werden.
 
Und eine Bitte zum Schluss: Die nicht verkauften Utensilien bitte wieder mit nehmen.

Gewerbliche Händler/Profihändler

Einlass für die Profihändler in die Innenstadt ist am Altstadtfest-Samstag, über die Lange Str. Süd, ab circa 4.30 Uhr.
Diese können dann im Bereich Lange Straße & Bürgermeister-Stahn-Wall und Kirchplatz ihre Stände nach Einweisung durch das Ordnungsamt oder der Feuerwehr aufbauen.
Nach dem Ausladen der Flohmarktgegenstände werden die Händler darum gebeten, die Fahrzeuge zügig aus dem Innenstadtbereich zu entfernen.
Für den laufende Meter wird eine Gebühr von 15,00 € zzgl. Strom erhoben.
 

Lebende Tiere

Lebende Tiere dürfen auf dem Altstadtfest nicht verkauft werden !

Parkplätze

Zahlreiche Parkplätze finden die Autofahrer in folgenden Bereichen:
Festwiese, Theater, Oyler Straße, Am Hafen, Bahnhof, Neumarkt, Hinter den Höfen, Parkhaus Schloßplatz.
Ab Mittwochnachmittag,15 Uhr, ist der Parkplatz auf dem Schloßplatz nicht mehr nutzbar.
Abweichende Parkregelungen:
Donnerstag:
Das Parkhaus Schloßplatz steht bis Samstag, jeweils von 6 Uhr bis 22 Uhr zum Parken zur Verfügung.
Nach 22 Uhr ist eine Ausfahrt nicht möglich. Die Tiefgaragen Burgmannshof und Rathaus werden nachts nicht geschlossen.
Freitag:
Die Tiefgarage Rathaus kann grundsätzlich bis 18.30 Uhr angefahren und nachts noch bis um 3 Uhr verlassen werden. Die Tiefgarage Burgmannshof wird ab 19 Uhr geschlossen. Parkende Fahrzeuge können das Gebäude dann erst wieder ab Sonntag, 4 Uhr, verlassen.
Samstag:
Die Tiefgaragen Burgmannshof und Rathaus bleiben geschlossen.
Sonntag: 
Am verkaufsoffenen Sonntag  kann das Parkhaus Schloßplatz von 12 Uhr bis 20 Uhr entgeltfrei genutzt werden.
Nach 20 Uhr ist eine Ausfahrt nicht mehr möglich.
Der Parkplatz Schloßplatz steht noch nicht wieder zum Parken zur Verfügung.
Die übrigen innerstädtischen Parkschwerpunkte können  uneingeschränkt in Anspruch genommen werden.
Die Stadtverwaltung verweist auf das Parkleitsystem.
Weitere Informationen unter

....oder mit Öffentlichen Verkehrsmittel der VLN

Nach zwei Jahren coronabedingter Pause feiert Nienburg wieder das Altstadtfest und erwartet dazu tausende Besucher aus Stadt und Landkreis.

Vom 26. bis 29. September 2024 verwandelt sich die Nienburger Innenstadt in eine große Feier- und Partymeile mit vielen Bühnen-Highlights und Musikrichtungen für jeden Geschmack. Und der VLN bringt Sie hin!

Der VLN bietet den Festbesuchenden zum diesjährigen Altstadtfest wieder Sonderfahrten mit den bekannten VLN-AltstadtfestBussen an. Zusätzlich zu den fahrplanmäßigen Linienfahren starten die VLN-Altstadtfestbusse und fahren am Altstadtfest-Freitag und Altstadtfest-Samstag aus dem ganzen Landkreis zur großen Party nach Nienburg und auch zurück nach Hause. Nachtschwärmer können ausgelassen feiern und sich gern Zeit dabei lassen, denn die Busse fahren bis tief in die Nacht hinein. Noch ein Tipp: Am Sonntag ist Nienburg mit den neuen VLN-SonntagsBussen der Linien 10, 20, 30 und auch 6053 sowie der Landesbuslinie 138 erreichbar

Bierausschank

Der Bierausdschank ist bis zu follgenden Zeiten gestattet:
Von Donnerstag auf Freitag um 00:00 Uhr
Von Freitag auf Samstag um 00:00 Uhr
von Samstag auf Sonntag um 1:00 Uhr
 
Ausnahme sind die Stände auf dem Kirchplatz.
 
Der Ausschank von alkoholischen Getränken ist im Rahmen des Altstadtfestes nur mit einer Genehmigung und Zulassung möglich.
Für eine Erteilung werden strenge Kriterien angesetzt.
 
Insbesondere auf die Richtlinien des Jugendschutzgesetzes hinsichtlich des Alkoholkonsums wird beim diesjährigen Alstadtfest ein besonderes Augenmerk
gelegt. Mit Kontrollen muss gerechnet werden.

Strassensperrungen

Am Freitag ist die Leinstraße zwischen der Meerbachbrücke und der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße ab 12 Uhr wegen des ab 15 Uhr stattfindenden Kinderfestes gesperrt. Außerdem sind von Freitag ab 19 Uhr bis zu den Morgenstunden am Sonntag folgende Straßen gesperrt:
• Leinstraße
• Lange Straße (Fußgängerzone)
• Weserstraße
• Friedrich-Ludwig-Jahn-Str.
• Hannoversche Straße /
Ecke Mindener Landstraße
• Leinstraße (zwischen Mindener
Landstraße und Kreuzung
Marienstraße)
• Neue Straße (ausgen. Einfahrt
zur Tiefgarage Rathaus)
• Mühlenstraße (zwischen
Theaterplatz und Lange
Straße)
• Große Kirchstraße
• Heilige-Geist-Straße
• Hakenstraße
• Burgmannshof
• Georgstraße
• Marktplatz
• Kirchplatz
• Kleine Kirchstraße
• Alte Schulstraße
• Poststraße
DRK-Stationen sind Donnerstag bis Samstag Außerdem an der nördlichen Langen Straße/Schloßplatz (Bäckerei), an der Weserstraße/Ecke Lange Straße
(neben Deike) und vor Rübenack auf dem Kirchplatz.

Der Sammelbecher

Wer auf dem Altstadtfest etwas trinken möchte, braucht den Nienburger-Sammel-Becher.

An jedem Zugang zum Altstadtfest-Bereich und an jeder Bühne gibt es Verkaufshäuschen, an denen man für 7 Euro eine Wertmarke kaufen kann. 6 Euro werden zur Finanzierung des Musikprogramms verwendet. 1 € ist Pfand.

Eine Wertmarke kann man an jedem Getränkestand gegen einen Nienburg-Becher umtauschen. Am Getränkestand muss lediglich noch das Getränk gezahlt werden. An jedem Getränkestand kann der leere Becher gegen einen vollen getauscht werden. Man muss lediglich das Getränk bezahlen.

Wer mag, kann den Becher an jedem Getränkestand auch gegen eine Wertmarke tauschen. Dann hat man die Hände frei. Will man wieder etwas trinken, tauscht man die Marke gegen einen vollen Becher (Zahlbar ist nur das Getränk).

Wenn's nach Hause geht: Einfach Becher (oder Wertmarke) abgeben – dann gibt's 1,00 € Pfand zurück.

Achtung: der Becherchip gilt von Donnerstag bis einschließlich Samstag!

Warum überhaupt ein Extra-Becher?

Um die Attraktivität des Altstadtfests langfristig zu sichern, um also auch künftig für Sicherheit und Sauberkeit, für die nötige Infrastruktur und vor allem für tolle Bands sorgen zu können, musste die Finanzierung des Festes auf eine neue Basis gestellt werden. Das neue Finanzierungsmodell sieht drei Säulen vor: Zunächst lässt sich nicht vermeiden, dass die Anbieter einen höheren Beitrag leisten. Ein erheblicher Teil der Kosten wird von einem Sponsoren-Pool getragen. Mit dem Nienburg-Becher schließlich leisten die Besucher ihren Beitrag für die Infrastruktur ihres Altstadtfest der Zukunft.

Urheberrechtlich geschützt – Nienburg Service e.V.